- Die Fernwartungssitzung erfolgt auf Ihre ausdrückliche Weisung hin.
- Kann das Problem nicht per Fernwartung gelöst werden, bietet Ihnen unser Service-Mitarbeiter einen Vor-Ort-Termin an.
- Da wir während der Fernwartung für Sie tätig sind, gelten Arbeiten per Fernwartung, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, als normale kostenpflichtige Dienstleistung.
- Dies gilt auch für den Fall, dass das Problem nicht per Fernwartung gelöst werden kann, oder wenn Sie einen angebotenen Vor-Ort-Termin nicht in Anspruch nehmen.
- Der Service-Mitarbeiter wird nur die zur Lösung Ihres Anliegens nötigen Bereiche aufrufen und bedienen.
- Fernwartung und Dateitransfers werden nur zum Zwecke der Fehleranalyse und -behebung durchgeführt.
- Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nicht statt.
Die Firma CSE Kraus & Straubinger GbR haftet für Sach- und Rechtsmängel grundsätzlich nach den diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen für den Werkvertrag, vorbehaltlich der folgend aufgeführten Ausnahmeregelungen:
- Maßnahmen der Instandhaltung und Pflege während der Fernwartung erhalten die Betriebsbereitschaft Ihres Systems oder stellen diese wieder her. Die Firma CSE Kraus & Straubinger GbR garantiert nicht die zeitlich unbegrenzte störungsfreie Funktionsweise Ihres gesamten EDV-Systems.
- Die Firma CSE Kraus & Straubinger GbR haftet auch nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse aufgrund des Einsatzes der Fernwartung, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
- Die Firma CSE Kraus & Straubinger GbR haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Informationen und Unterlagen des Kunden zurückgehen. Die Firma CSE Kraus & Straubinger GbR haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit beruhen. Sie begrenzen auch nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.